Welche der folgenden Maßnahmen muss ein Arbeitgeber neben der Prävention von Arbeitsunfällen?
Das kann beispielsweise die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes sein, aber auch Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen sind Präventionsmaßnahmen.
Zum Arbeitsschutz fallen alle Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wie zum Beispiel die Arbeitsplatzgestaltung, der sichere Einsatz von Arbeitsmitteln, Lärmschutz, die Lastenhandhabung, der Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen und die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Fürsorgepflicht: Definition. Arbeitgeber sind im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen. Darunter fallen zum Beispiel der Schutz vor Unfällen, ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz und ein fairer Umgang miteinander.
Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen lassen. Dazu bestellen Sie nach den Bestimmungen der für Ihr Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 einen Arbeitsmediziner. Er führt die Vorsorgeuntersuchungen durch und berät den Unternehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.
Auch Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.
Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind (siehe § 15 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG).
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert, die z.B. Maßnahmen für eine sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung, einen sicheren Arbeitsmitteleinsatz, für Lärmschutz, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, zur Lastenhandhabung oder für den Umgang mit Gefahr- oder ...
- Schriftliche Fixierung der Aufgaben und Ziele.
- Festlegung betrieblicher Regelungen.
- Entgeltzahlung (Höhe und Auszahlung)
- Schutz- und Fürsorgepflicht.
- Pflicht zur Gleichbehandlung.
- Entgeltumwandlung (Altersvorsorge)
- Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Beschäftigung.
Die unzumutbaren Arbeitsbedingungen können durch den Arbeitgeber selbst oder durch andere Arbeitnehmer verursacht werden. In Betracht kommen hier z.B. Arbeitsverrichtungen, bei denen der Arbeitnehmer mit toxikologischen oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommt.
Was sind unzumutbare Tätigkeiten?
Eine Arbeit ist aus allgemeinen Gründen unzumutbar, wenn sie gegen gesetzliche, tarifliche oder arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Hierunter fallen vor allem sittenwidrige Beschäftigungen, die 30% unter dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt liegen.
Arbeitsschutzmaßnahmen sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§ 2 Abs. 1 ArbSchG).

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinen Chef unverzüglich, am besten vor Arbeitsbeginn, darüber zu unterrichten, dass er krank ist. Dies kann er über mehrere Wege tun. Am sichersten ist allerdings, wenn die Krankmeldung per E-Mail oder per Telefon erfolgt.
Die unternehmerischen Pflichten, die eine Führungskraft teilweise übernehmen kann, umfassen die Aufsicht und Kontrolle von Bereichen wie: Arbeitssicherheit. Datenschutzbestimmungen. Urheberrechten.
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen. (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen.
- Verschlüsselte E-Mails. ...
- Backup in Cloud. ...
- Sichere Passwörter & Passwortmanager. ...
- Double Authentication. ...
- Webseitenbackups. ...
- W-LAN schützen. ...
- Begrenzte Zugänge für Mitarbeiter. ...
- Virenschutz.
Arbeitsschutzgesetz
Das ArbSchG schreibt vor, dass der Arbeitgeber alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ergreift, die im Rahmen der Umstände dazu beitragen, die Sicherheit und die Gesundheit der Belegschaft am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Menschen können viel tun, um Krankheiten zu vermeiden und ihre Gesundheit zu stärken. Dazu zählen etwa regelmäßige körperliche Aktivität, ausgewogene Ernährung, Erholung, der Verzicht auf das Rauchen und auf einen schädlichen Alkoholkonsum.
Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie ab dem 1. Januar 2023 neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, derzeit also 7,3 Prozent, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, derzeit 1,525 Prozent.
Um die Maßnahmen festzulegen, ist es wichtig, unter den Mitarbeitern das persönliche Verhalten zur Gesundheit anzuregen und zu verbessern. Dies können zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung des Zeitmanagements oder zur gesunden Ernährung gekoppelt mit mehr Bewegung und Entspannung sein.
Welche Rechte haben Beschäftigte?
- Erhalt von Einkommen bei erbrachter Leistung.
- Recht auf Beschäftigung.
- Recht auf freie Meinungsäußerung, wobei er auf Belange von Arbeitgeber, Kunden und Vertragspartner Rücksicht nehmen muss.
- Recht auf Gleichbehandlung.
- Recht auf Einsicht in Personalakte.
Das Arbeitsschutzgesetz verfolgt das Ziel, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz stetig zu verbessern. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorzunehmen.
Man kann also sagen: Das Arbeitsschutzgesetz kümmert sich um Sicherheit am Arbeitsplatz (= Arbeitssicherheit) und Gesundheit am Arbeitsplatz (= Gesundheitsschutz). Arbeitsschutz = Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz.
- Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 59 KrWG.
- Gefahrgutbeauftragter nach GbV.
- Immissionsschutz-/Störfallbeauftragter nach § 53 BImSchG.
- Gewässerschutzbeauftragter nach § 64 WHG.
- Sicherheitsbeauftragter nach § 20 DGUV.
- etc.
Die Pflichtenübertragung ist ein Instrument des Unternehmers zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Durch sie werden Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes auf Personen übertragen.
Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.
Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist, sicherzustellen, dass Sicherheit und Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer im Betrieb gewährleistet werden. Dazu verpflichtet das ArbSchG den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
- Arbeitsstättenverordnung.
- Baustellenverordnung.
- Betriebssicherheitsverordnung (auch Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
- Lastenhandhabungsverordnung.
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
- Biostoffverordnung.
Jeder ist verpflichtet: andere Menschen zu respektieren, fair zu behandeln - so wie er selbst behandelt werden möchte. Eigenverantwortlich zu handeln. sich zu integrieren (Sprache, Kultur und Gesetze anzunehmen)
Grundrechte | Korrespondierende Pflichten |
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Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder | Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, ihnen eine begabungs- gerechte Berufsausbildung zu ermöglichen |
Recht auf Bildung und Chancengleichheit | Bereitschaft zum lebenslangen Lernen |
Was ist schlechtleistung Arbeitsrecht?
Grundsätzlich gehen Arbeitsrechtler von einer Schlechtleistung aus, wenn die Arbeitsleistung über längere Zeit weniger als 66 Prozent der erwarteten Leistung entspricht oder der Arbeitnehmer eine erheblich erhöhte Fehlerquote aufweist. Der Arbeitgeber wird dann früher oder später arbeitsrechtliche Schritte prüfen.
Kann man eine Arbeit verweigern? Es gibt mehrere Situationen, in denen ein Arbeitnehmer dazu berechtigt ist, Arbeitsleistung zu verweigern, ohne dass ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Etwa, wenn für den Arbeitnehmer hinsichtlich der Tätigkeit ein Glaubenskonflikt oder Gewissenskonflikt besteht.
Gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gezahlt wird? Nein, der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer für gleiche Arbeit ungleich entlohnen, ohne damit gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen.
Eine Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten willentlich nicht nachkommt. Eine Arbeitsverweigerung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, so zum Beispiel wegen einer unzumutbaren Weisung des Arbeitgebers, eines Streiks oder bei einem erheblichen Lohnrückstand.
Der Arbeitgeber beruft sich auf sein Direktionsrecht
Nach einer Vorschrift der Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Deshalb - so der Arbeitgeber - könne er seine Mitarbeiterin in die Produktionsabteilung versetzen.
Vorrangig sind dabei einerseits die Arbeitspflicht der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer und andererseits die Entgeltzahlungspflicht und Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen/der Arbeitgeber. Aber auch z.B. das Ausmaß der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Überstunden, Pausenregelungen, Wochenendruhe, Urlaub etc.
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, was für eine Krankheit ich habe? Gegen Ihren Willen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf zu erfahren, welche Krankheit Sie haben. Deshalb ist auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Diagnose angegeben.
Generell gilt: ist man als Arbeitnehmer erkrankt, so hat der Arbeitgeber keinen Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über die Art der Erkrankung zulassen. Gerade bei einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber fragt der Arbeitgeber jedoch häufig höflich nach. Eine Antwort muss man darauf allerdings nicht geben.
Wie oft darf ich krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz gefährdet ist? Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Ist der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so gilt dies grundsätzlich als unzumutbar.
Wann haftet die Führungskraft?
Haftungsfall für Führungskräfte
In der Haftung sind Entscheidungsträger etwa dann, wenn sie Fehlentscheidungen treffen, ihre Aufsichtspflicht verletzen oder Risiken übersehen. Kurz: Sämtliche Verletzungen der eigenen Sorgfaltspflicht fallen auf das Führungspersonal zurück.
Die grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb trägt der Unternehmer oder die Unternehmerin. In größeren Betrieben können sie diese Verantwortung an betriebliche Vorgesetzte delegieren (Pflichtenübertragung).
- Gefahren einschätzen und Maßnahmen planen. ...
- Flache Hierarchien im Arbeitsschutzausschuss - jeder sollte zu Wort kommen. ...
- Nicht an der Sicherheitsfortbildung sparen. ...
- Meldungen nicht bestrafen, sondern mit Feedback belohnen.
Zusammengefasst werden Maßnahmen zur Unfallverhütung in den Unfallverhütungsvorschriften. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Verwenden Sie daher eine stabile Trittleiter. Überladen Sie Ihre Büroräume nicht. Achten Sie auf ausreichend Platz. Je mehr Möbel und Geräte Ihren Arbeitsplatz umgeben, desto höher ist das Risiko, dass Sie sich anstoßen oder stolpern.
- S – Substitution.
- T – Technische Schutzmaßnahmen.
- O – Organisatorische Schutzmaßnahmen.
- P – Persönliche Schutzmaßnahmen.
Ist ein Arbeitsunfall entstanden, gilt es, schnell und besonnen zu handeln. In diesen Fällen sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: Rettungskette: Mitarbeiter, im Idealfall ausgebildete Ersthelfer, leisten Erste Hilfe und alarmieren den Rettungsdienst, in schweren Fällen auch die Polizei.
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Die Verhaltensprävention bezieht sich unmittelbar auf den einzelnen Menschen und dessen individuelles Gesundheitsverhalten. Hierunter fallen beispielsweise Maßnahmen, welche die eigene Gesundheitskompetenz stärken.
Prävention und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz umfasst Maßnahmen zur Vorbeugung berufsbedingter Erkrankungen, zur Förderung des Wohlbefindens bei der Arbeit und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Dabei stehen arbeitsmedizinische, psychische und sicherheitstechnische Gesichtspunkte im Vordergrund.
...
Dazu gehören:
- Sturzprophylaxe.
- Schmerzmanagement.
- Dekubitusprophylaxe.
- Thromboseprophylaxe.
Welches Ziel haben alle Maßnahmen zur Arbeitssicherheit?
Arbeitssicherheit
Um das Ziel der Arbeitssicherheit zu erreichen gilt es, das gesamte Gefahrenpotenzial am Arbeitsplatz möglichst umfassend zu durchleuchten und Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko des Eintritts eines Gefährdungsfalles zu minimieren. Hauptsächlich geht es also darum, Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Die Überwachung der Schutzvorschriften wird durch das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz durchgeführt; diese sind die Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer.
SGB VII). Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie - selbstredend - der Unfallverhütungsvorschriften (vgl.
- Körperliche Gesundheitsschäden.
- Psychische Gesundheitsschäden.
- Beschädigung eines Hilfsmittels.
- Verlust eines Hilfsmittels.
- Tod.
- Planung. ...
- Arbeitsbereich sichern. ...
- Geschultes Personal einsetzen. ...
- Die richtige Ausrüstung verwenden. ...
- Arbeitspläne einhalten. ...
- Arbeiten mit Arbeitserlaubnissen. ...
- Endkontrolle und Dokumentation.
Stolpern, Rutschen, Stürzen (SRS) - Wenn Beschäftigte stürzen, rutschen oder stolpern, handelt es sich um die sogenannten SRS-Unfälle. Diese sind statistisch gesehen die häufigsten Ursachen für Verletzungen am Arbeitsplatz. Laut DGUV wurden allein im Jahr 2019 mehr als 169 000 solcher Unfälle gezählt.