Wie viele Tage am Stück arbeiten sind gesetzlich erlaubt?
Somit sind nach dem Arbeitszeitgesetz 19 Arbeitstage in Folge möglich. Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 7 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll.
Pro Woche darf ein Arbeitnehmer dem Gesetz zufolge höchstens 48 Stunden arbeiten, und zwar für 48 Wochen im Jahr. Denn ihm stehen gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zu. Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.
304 Jahresarbeitstage : 12 Monate = 25,3 durchschnittliche Arbeitstage pro Monat. Achtung: Diese Rechnung geht von einer Sechstagearbeitswoche aus. Bei einer Fünftagewoche müssen zusätzlich zu den Sonntagen auch die Samstage abgezogen werden. So ergeben sich durchschnittliche 21 Arbeitstage im Monat.
Da der Mindesturlaub von 24 Werktagen auf einen Arbeitnehmer zugeschnitten ist, der auch Samstags arbeitet, gilt er für Arbeitnehmer mit einer sog. 6-Tage-Woche, da diese ja an allen Werktagen arbeiten. Der Normalfall ist aber, dass der Arbeitnehmer nur an Arbeitstagen (also ohne Samstag) arbeitet.
Die Antwort auf die obige Frage lautet also: Entweder muss ein Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 6 Tagen oder bis zu 12 Tagen am Stück arbeiten, je nachdem, ob die Tätigkeit den Sonntagseinsatz gestattet. In jedem Fall muss insgesamt für 6 gearbeitete Tage ein freier Tag gewährt werden.
Bei 8 Stunden maximaler Arbeitszeit an 6 Tagen in der Woche ergibt das eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Bei maximal 48 Arbeitswochen im Jahr – das Bundesurlaubsgesetz sieht 4 Wochen Urlaub für jeden Arbeitnehmer vor – kommt man auf eine Höchstarbeitszeit von 2.304 Stunden im Jahr.
Geht man von einer Arbeitszeit von 8 Stunden aus, kommt man bei einer 6-Tage-Woche auf 48 Stunden pro Woche. Sind ausnahmsweise 10 Stunden pro Tag an Arbeit erlaubt, dann erhöht sich die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden.
Laut Arbeitszeitgesetz stehen jedem Mitarbeiter im Jahr 15 freie Wochenenden zu.
Ein gesetzlicher Anspruch auf einen freien Samstag besteht nach bundesweit gültigem Arbeitsrecht nicht. Nur im Bundesland Thüringen ist im Ladenöffnungsgesetz geregelt, daß beschäftigten zwei freie Samstage im Monat zu gewähren sind.
§ 17 Abs. 4 LadSchlG lautet: (4) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen können verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden.
Wie viel Tage im Monat muss man frei haben?
Das stellte der EuGH mit seiner Entscheidung vom 9. November 2017 (C-306/16) klar. In der Praxis bedeutet dies: EU-weit müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens in jeder Woche einen freien Tag gewähren.
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer in Verkaufsstellen i. d. R. an mindestens zwei Samstagen pro Monat nicht beschäftigen.

Arbeitsvertragsrichtlinien dürfen Arbeitgeber in den einzelnen Wochen an sechs oder sogar sieben Tagen heranziehen. Doch im Durchschnitt darf es nicht mehr als eine Fünf-Tage-Woche werden! Zwei Tage der Woche frei von Arbeit – frei zum Leben!
Als gesetzliche Werktage gelten die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Sonn- und Feiertage sind hier ausgenommen. Der Mindesturlaub von 24 Werktagen bezieht sich also auf eine 6-Tage-Woche.
Das Gesetz gibt vor, dass einem Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von 6 Tagen in der Woche mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr zustehen. Beträgt die Arbeitszeit des Arbeitnehmers 5 Tage in der Woche, stehen ihm laut § 3 BUrlG mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. In vielen Berufen fällt der Urlaubsanspruch höher aus.
Der Europäische Gerichtshof entschied 2017 allerdings eine maximale Anzahl von 12 hintereinander folgenden Arbeitstagen. Durch das Ordnungsprinzip im Arbeitsrecht überwiegt das Urteil des EuGHs.
Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten (§ 4 ArbZG).
Zwar kann der Arbeitgeber per Direktionsrecht die Arbeitszeiten frei bestimmen, darf dies allerdings nicht nach willkürlichen Maßstäben veranlassen, sondern muss nach dem Prinzip des billigen Ermessens agieren. Ob dies der Fall ist, hängt sehr stark vom Einzelfall ab.
Es gibt keine Pflicht einzuspringen
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, außerhalb ihres einmal festgelegten Dienstplans einzuspringen. Der Arbeitgeber besitzt zwar ein sogenanntes Direktionsrecht zu Ort und Zeit der Arbeitsleistung.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber ein sogenanntes Direktionsrecht. Der Arbeitgeber darf daher grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts, die Zeit, den Ort und die Art der Arbeitsleistung bestimmen. Dies gilt auch für eine Beschäftigung an Samstagen.
Ist in einer 40 Stunden Woche die Pause mit drin?
Die Arbeitszeit ist dem Arbeitszeitgesetz nach die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Die Pausenzeiten sind der Arbeitszeit hinzuzurechnen.
C 306/16). Er hat klargestellt, dass es rechtens ist, einen Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage hintereinander arbeiten zu lassen – wenn er zum Beispiel den ersten Ruhetag zu Beginn der Arbeitswoche nimmt und der nächste Ruhetag erst am Ende der darauffolgenden Arbeitswoche liegt.
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO die Arbeitszeiten festlegen und somit auch Schichtarbeit anordnen. Die Weisung muss jedoch billigem Ermessen entsprechen. Der Arbeitgeber muss also auch auf berechtigte Belange von Arbeitnehmern Rücksicht nehmen.
Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen.
Kann der Arbeitgeber auch Samstagsarbeit anordnen? Ja, auch das geht auf der Grundlage von § 106 Satz 1 GewO, es sei denn, im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer nur an bestimmten Wochentagen, z.B. von Montag bis Freitag, arbeiten muss.
Der Samstag wird im Arbeitszeitgesetz wie ein normaler Werktag behandelt. Eine 6-Tage-Woche ist demnach zulässig. Ganz anders der Sonntag - hier gilt die Grundregel: Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten. Dies gilt auch für gesetzliche Feiertage.
Neun Feiertage sind in allen Bundesländern einheitlich geregelt: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 1. Mai, Tag der deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Heiligabend und Silvester sind normale Arbeitstage.
Wenn Feiertage auf ein Wochenende fallen, werden diese in Deutschland nicht mit einem Ersatztag kompensiert. 2020 ist ein Jahr, in dem es dafür Anlässe gibt: Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Samstag, der Zweite Weihnachtsfeiertag auch.
Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt? Wie viele Überstunden ein Mitarbeiter machen darf, ist gesetzlich geregelt. Pauschal kann man sagen, dass 20 Überstunden pro Woche erlaubt sind. Dabei gilt: Nicht mehr als zwölf Arbeitsstunden pro Tag, nicht mehr als 60 Stunden pro Woche.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter Nummer 3.3 des Anhangs zur ArbStättV, dass eine Arbeit, die ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder wenn es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind.
Was bedeutet 30 Tage Urlaub bei 6 Tage Woche?
Wenn jetzt zum Beispiel in Apotheken oder im Handel ein Mitarbeiter mit einer 6-Tage-Woche insgesamt 5 Wochen Urlaub hat, dann entspricht dies 30 Werktagen. Wenn der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag mit 40 Stunden pro Woche hat, dann entspricht eine Urlaubswoche mit 6 Werktagen der Vertragszeit von 40 Stunden.
Die Arbeitszeit für Industriearbeiter, Büroangestellte, andere Angestellte und technisches Personal ist auf eine 45 Stunden Woche begrenzt. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt als Höchstgrenze eine 50 Stunden Woche. Überstunden dürfen die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschreiten.
Nein, für volljährige Arbeitnehmer besteht per Gesetz kein Urlaubsanspruch nach ihrem Alter. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) setzt die Mindesturlaubstage nach den wöchentlichen Arbeitstagen fest, nicht nach dem Alter der Mitarbeiter.
Im Allgemeinen bringt eine mit einem Gehalt bezahlte Stelle mehr Verantwortung mit sich als ein Job auf Stundenlohn-Basis. Selbst wenn Sie eine Gehaltskürzung akzeptieren, um von einer stündlichen in eine bezahlte Stelle zu wechseln, könnte sich der Wechsel langfristig lohnen.
Minijobbern wurde bisher oft nach geleisteten Stunden bezahlt. Urlaub wurde ihnen nicht vergütet. Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes und den damit verbundenen Aufzeichnungspflichten ist diese Praxis nicht mehr zulässig. Wie andere Angestellte haben auch Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Damit könnte also 7 + 12 Tage hintereinander gearbeitet werden. Somit sind nach dem Arbeitszeitgesetz 19 Arbeitstage in Folge möglich. Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) berücksichtigt werden.
26 bis 30 Urlaubstage sind die Norm in Deutschland. Fast 70 Prozent gaben diesen Wert an. Knapp vier Prozent genießen nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Ungefähr gleich viele Menschen (rund fünf Prozent) haben mehr als 36 Tage Urlaub im Jahr.
Ausgeglichen werden kann jede Arbeitsstunde, die an Werktagen ausfällt, nicht dagegen die Arbeitszeit, die an gesetzlichen Feiertagen infolge eines Feiertags ausfällt, da der Arbeitnehmer hierfür eine Entgeltausfallvergütung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhält.
Dies bedeutet, dass Arbeitgeber innerhalb der EU die Möglichkeit haben, Arbeitnehmer 12 Tage am Stück arbeiten zu lassen, wenn Sie die Ruhetage jeweils an den Anfang und an das Ende des Arbeitszeitraumes stellen.
Arbeitnehmende dürfen höchstens an 6 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen beschäftigt werden. Danach muss zwingend ein Ruhetag bezogen werden (Art. 16 ArGV 1). Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten.
Ist es erlaubt 11 Tage am Stück zu arbeiten?
C 306/16). Er hat klargestellt, dass es rechtens ist, einen Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage hintereinander arbeiten zu lassen – wenn er zum Beispiel den ersten Ruhetag zu Beginn der Arbeitswoche nimmt und der nächste Ruhetag erst am Ende der darauffolgenden Arbeitswoche liegt.
Denn laut Gesetz muss Sonntagsarbeit erst nach 14 Tagen mit einem freien Tag ausgeglichen werden. Das sei aber ein sehr theoretischer Fall, so der Fachanwalt. Vielfach bestimmten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen frühere arbeitsfreie Tage.
Arbeitnehmende haben Anspruch auf 2 Ruhetage pro Woche (Art. 16 L-GAV). Pro Woche ist mindestens 1 ganzer Ruhetag zu gewähren. Die übrige Ruhezeit kann auch in halben Ruhetagen bezogen werden.
So ist der Einsatz des Arbeitnehmers an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen rechtlich möglich. Das stellte der EuGH mit seiner Entscheidung vom 9. November 2017 (C-306/16) klar. In der Praxis bedeutet dies: EU-weit müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens in jeder Woche einen freien Tag gewähren.
Die werktägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden. Zu den Werktagen gehört laut Gesetz auch der Samstag. Daher liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 6 x 8 Stunden = 48 Stunden.
Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt? Wie viele Überstunden ein Mitarbeiter machen darf, ist gesetzlich geregelt. Pauschal kann man sagen, dass 20 Überstunden pro Woche erlaubt sind. Dabei gilt: Nicht mehr als zwölf Arbeitsstunden pro Tag, nicht mehr als 60 Stunden pro Woche.
Welche Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben? Arbeitnehmern steht laut der Pausenregelung nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Arbeiten Beschäftigte mehr als neun Stunden, müssen sie mindestens 45 Minuten lang Pause machen.